Blau-Weiss Hausverwaltungen Immobilien GmbH
Leistungen

Leistungsverzeichnis

Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Der Gesetzgeber regelt die gesetzlichen Verwaltertätigkeiten in

  • § 19 Abs. 2 WEG n. F. (neue Fassung)
  • § 24 Abs. 1, 2 ,5, 6, 7 WEG n. F.
  • § 27 Abs. 1 WEG n. F.
  • § 28 Abs. 1, 4 WEG n. F.

Darüber hinaus regelt die Neufassung des Wohnungseigentumsrechts ab 01.12.2020, dass die Aufgabenkataloge und individuelle Handlungskompetenzen, über die Vereinbarungen der Gemeinschaftsordnung hinaus, für den Verwalter jeweils durch die Eigentümergemeinschaften beschlossen werden können. Insofern haben die Gemeinschaften mehr Spielraum, was aber auch bedeutet, dass der Angebotsvergleich für die Wohnungseigentümer schwieriger als bisher ist.

Wir bieten Ihnen wie bisher zwei Aufgabenkataloge an:

  • Katalog 1: Tätigkeiten, die in der Monatspauschale enthalten sind.
  • Katalog 2: Tätigkeiten, die separat nach einem Stundensatz vergütet werden, sog. Sonderleistungen.

Katalog 1 (in der Monatspauschale enthalten):

Hinweis: Dieser Aufgabenkatalog entspricht weitgehend den bisherigen gesetzlichen Tätigkeiten.

  • Hausordnung aufstellen und für die Durchführung der Hausordnung sorgen
  • Sachversicherungen prüfen und abschließen
  • Angemessene Instandhaltungsrücklage ansammeln
  • Einmal jährlich die ordentliche Eigentümerversammlung einberufen mit Versammlungsvorsitz
  • Protokoll der Eigentümerversammlung anfertigen
  • Beschluss-Sammlung führen (mit Vorgaben aus § 24 Abs. 7 WEG)
  • Beschlüsse umsetzen
  • Objektkontrollen
  • Kontrolle der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten sowie Handwerkerarbeiten
  • Hausmeister und sonstige Dienstleister der Eigentümergemeinschaft kündigen und neu einsetzen
  • Einholen von Kostenangeboten und Vergabe der Aufträge (bei hohem Aufwand gegen separate Gebühr nach Beschlussfassung)
  • Terminkoordinierung von Handwerkerarbeiten und Abnahme (bei hohem Aufwand gegen separate Gebühr nach Beschlussfassung)
  • Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Organisieren von TÜV-Kontrollen und Brandschutz
  • Beachten von technischen Vorschriften (zum Beispiel Tiefgaragentore, Aufzüge, Heizanlagen)
  • Sachverständige beauftragen
  • Hilfspersonen bei Bedarf hinziehen, z. B. Rechtsanwälte, Gutachter, Architekten, um eine stets korrekte Abwicklung zu gewährleisten
  • Zahlungsverkehr abwickeln
  • Gelder verwalten
  • Eigentümer über Rechtsstreitigkeiten informieren
  • Entgegennahme von Zustellungen und Willenserklärungen
  • Fristen wahren, Rechtsnachteile vermeiden
  • Mahn- und Vollstreckungsverfahren führen
  • Ansprüche nach Beschlussfassung gerichtlich und außergerichtlich geltend machen
  • Vergütung mit Rechtsanwälten vereinbaren
  • Wirtschaftsplan erstellen
  • Jahresabrechnung erstellen

 

Katalog 2 (Sonderleistungen):

Hinweis: Art und Umfang werden im Verwaltervertrag vereinbart.

  • Korrespondenz mit Eigentümern bei hohem Aufwand
  • Verhandlungen mit Behörden führen
  • Weiterleitung von Informationen an Eigentümer oder Beiräte
  • Baumängelverfolgung (Beweissicherungsverfahren), auch nach Sanierungsarbeiten
  • Einholen öffentlicher Genehmigungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen bei Bedarf
  • Versand der Versammlungsprotokolle an alle Eigentümer
  • Abrechnung nach § 35a Einkommensteuergesetz (Haushaltsnahe Aufwendungen, Trennen zwischen Material- und Lohnanteilen mit entsprechender Verbuchung)
  • Erstellen der letzten Jahresabrechnung eines Vorverwalters
  • Trennen der umlegbaren und nicht umlegbaren Nebenkosten
  • Bearbeiten von SEPA-Lastschriftabbuchungen (Sondergebühr bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren)
  • Einleiten von Mahnverfahren
  • Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen
  • Regeln der Personalangelegenheiten (Angestellte der Eigentümergemeinschaft, zum Beispiel Hausmeister, Putzfrau) einschließlich Lohnabrechnungen
  • Erfassen der Verbrauchswerte (Allgemeinstrom sowie Heizölstände, Gas etc.)
  • Fachmännische Beratung und Hilfe bei Fragen und Problemen in der Wohnungseigentümergemeinschaft bei erhöhtem Aufwand nach Beschlussfassung
  • Besprechungen mit dem Verwaltungsbeirat, die außerhalb der Bürozeiten stattfinden oder bei mehr als einer Besprechung jährlich
  • Beratung von Kaufinteressenten
  • Schaffen und Bereitstellen der technischen Voraussetzungen für die Online-Zuschaltung der Eigentümer bei Versammlungen
  • Datenanlieferung an Behörden, z. B. Zensus
  • Umsetzen und/oder Organisation von weiteren, neuen gesetzlichen Vorgaben
  • Schlüsselbestellungen
  • Bei Versicherungsschäden: Schadenmeldung sowie Veranlassen der Beseitigung der Schäden

 

Die genauen Sonderleistungen werden zudem im jeweiligen Verwaltervertrag geregelt (bestehende Verwalterverträge können leicht abweichen).

 

Unser zusätzlicher kostenfreier Service:

  • Online-Portal für Informationen und Download wichtiger Unterlagen (vorläufig zusätzlich zum Postversand), die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
  • Trennen der Betriebskosten und der nicht umlagefähigen Kosten gem. § 2 BetrKV auf der Hausgeldabrechnung
  • Fachlich fundierte Beratung und Hilfe bei Problemen in der Eigentümergemeinschaft